Betreiber
dieser Seite ist die Harald Fischer Verlag GmbH, Theaterplatz 31, D-91054
Erlangen in Kooperation mit der newCOMer GmbH, Schmidstraße 32-34, D-94234
Viechtach
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Version, Nutzungsentgelt
Die Briefsammlung Trew ist bis auf weiteres kostenlos zugänglich. Mit einer
gültigen Benutzerkennung können Sie zeitlich unbegrenzt in der Datenbank
recherchieren.
Der Download von Briefen (PDF-Format) ist kostenpflichtig.
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Benutzerkennung
Ihr Benutzerkennung (E-Mail Adresse) ist einmalig. In Kombination mit Ihrem
Passwort können Sie sich einloggen und die Briefsuche TREW bis auf
Weiteres kostenlos nutzen.
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Inaktivität
Wenn Sie eingeloggt sind, wird für Sie eine Sitzung gestartet. Wenn Sie 20
Minuten keine Suchanfrage bzw. keine Aktion ausführen, wird die Sitzung aus
Sicherheitsgründen gelöscht. Um die Briefsuche wieder nutzen zu können, müssen
Sie sich erneut einloggen.
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PDF-Daten
Alle Rechte an dieser Ausgabe vorbehalten. Die Vervielfältigung der PDF (außer
zur persönlichen Nutzung) ist nicht gestattet. Jede Verwendung zu
Reproduktionszwecken bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Betreiber.
Alle generierten PDF sind mit Ihrem bei der Registrierung verwendetem Passwort
geschützt. Dieses muss beim Öffnen der PDFs (auch wenn Sie die Dateien auf
Ihrer Festplatte gespeichert haben) eingegeben werden. Bitte beachten Sie, daß
man sich mit dem Passwort in Kombination mit Ihrer E-Mail Adresse einloggen und
das System nutzen kann. Ihre E-Mail Adresse findet sich jeweils auf dem
Deckblatt der einzelnen PDFs.
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Haftung
(1) Der Betreiber haftet für keinerlei Mangelfolgeschäden. Er ist insbesondere
nicht ersatzpflichtig für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen
sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von
geschäftlichen Informationen oder von Daten oder aus anderem finanziellen
Verlust) die aufgrund der Benutzung der erworbenen Software entstehen.
(2) Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf
den Betrag des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit
deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet
werden muß. Im übrigen haftet der Lieferant nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit, sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für
die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die
Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen entsprechend heranzuziehen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
20.09.2007